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HGB-GuV

Die HGB-GuV ist die Gewinn- und Verlustrechnung in der offiziellen Gliederung nach § 275 HGB, so wie sie im Jahresabschluss steht. Sie ist die verbindliche Referenz des Zahlenwerks: Was hier als Jahresüberschuss steht, ist die eine Zahl, an der sich alle anderen Sichten — BWA wie Management-GuV — messen lassen müssen.

BWA, HGB-GuV und Management-GuV sind keine unterschiedlichen Datenbestände, sondern drei Gliederungen derselben Buchhaltung. Bei jeder Abstimmung ist die HGB-Gliederung der Anker, weil die BWA nur eine verdichtete Zwischenauswertung ist.

Vertiefung: BWA reicht nicht

Verwandte Begriffe: BWA · Management-GuV · SuSa

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